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Legal, illegal – scheissegal?

Legal, illegal – scheissegal? Die 600 Watt Regelung

Die Wahrheit über Schweizer ESTI-Vorschriften für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke liegen voll im Trend. Immer mehr Haushalte in der Schweiz wollen mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf Balkon, Terrasse oder im Garten eigenen Strom erzeugen und so ihre Stromrechnung senken.
Doch während Hersteller und Händler oft nur mit Leistungsdaten, Wirkungsgrad und Ersparnis werben, bleibt ein wichtiger Punkt häufig unter dem Tisch: Die gesetzlichen Vorschriften – und was sie konkret bedeuten.


Die Schweizer Rechtslage: Maximal 600 Watt Einspeiseleistung

Die Schweizer ESTI-Vorschriften (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) schreiben klar vor:

  • Balkonkraftwerke dürfen maximal 600 Watt ins Hausnetz einspeisen. Die Leistung der Solarmodule darf auch wesentlich höher sein
  • Alles, was darüber hinausgeht, benötigt eine bewilligungspflichtige Installation durch einen Elektriker sowie zusätzliche Sicherheitseinrichtungen.

Diese Regel gilt nicht nur für Anlagen ohne Speicher, sondern auch für Batteriesysteme, wenn diese ins Hausnetz zurückspeisen.


Das Problem mit „drosselbaren“ Wechselrichtern

Einige Hersteller bieten Wechselrichter mit 800 Watt Nennleistung an, die vom Nutzer über Software oder App auf 600 Watt heruntergeregelt werden können.
Technisch ist das zwar möglich – rechtlich ist es ein Minenfeld:

  • Fakt: Geräte, die potenziell mehr als 600 Watt einspeisen können, gelten nach ESTI-Vorgaben nicht als genehmigungsfrei.
  • Risiko: Ein Netzanbieter oder Prüfer kann jederzeit feststellen, dass der Wechselrichter technisch in der Lage ist, mehr als erlaubt ins Netz zu geben.
  • Folge: Die Anlage kann stillgelegt werden – im schlimmsten Fall drohen hohe Bussen.

Auch wenn derzeit manche Sachbearbeiter „ein Auge zudrücken“, ist das keine Garantie für die Zukunft. Die Rechtslage kann sich von einem Tag auf den anderen verschärfen.


Wie Händler damit umgehen – oder auch nicht

Viele Schweizer Händler wissen ganz genau, dass nicht alle angebotenen Geräte ESTI-konform sind.
Dennoch werden diese Produkte oft ohne Hinweis auf mögliche Rechtsprobleme verkauft. Besonders bei Komplettsets mit Batteriespeicher oder leistungsstarken Modulen werden die relevanten Vorschriften gerne verschwiegen.

Für den Kunden bedeutet das:

  • Er kauft in gutem Glauben ein vermeintlich legales System.
  • Stellt sich später heraus, dass es nicht erlaubt ist, hat der Kunde den Schaden – keine Rückerstattung, keine Garantie, und im schlimmsten Fall eine behördliche Verfügung.

Konsequenzen im „Worst Case“

  1. Abschaltung durch den Netzbetreiber – oft ohne Vorwarnung.
  2. Busse wegen Betrieb einer nicht genehmigten Erzeugungsanlage.
  3. Kosten für Umrüstung oder Austausch des Wechselrichters.
  4. Verlust der Investition, da Händler oft jede Verantwortung ablehnen.

Unser Tipp: Sicherheit vor Ärger

  • Nur Wechselrichter kaufen, deren maximale Ausgangsleistung fest auf 600 Watt begrenzt ist und nicht vom Nutzer geändert werden kann.
  • ESTI-konforme Geräte verlangen – am besten mit schriftlicher Bestätigung vom Händler.
  • Bei Batteriespeichern prüfen, ob die Rückspeiseleistung ins Netz ebenfalls unter 600 Watt liegt.
  • Nicht nur auf Preis oder Leistung schauen – im Ernstfall zählt allein die Legalität.

⚠️ Fazit:
„Legal, illegal, scheissegal“ mag für manche Händler die Devise sein – für Endkunden kann es teuer werden. Wer in der Schweiz ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte die 600-Watt-Grenze ernst nehmen. Denn im Ernstfall hilft kein „Das hat der Verkäufer aber anders gesagt“ – die Verantwortung liegt immer beim Betreiber. Wir vertreiben bei TIP-TOP24 nur Anlagen mit Schweizer Konformitätserklärung