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Vorsicht Gefahr beim Balkonkraftwerk kauf über 90 % aller Anlagen Illegal

Warum über 90 % aller in der Schweiz angebotenen Balkonkraftwerke illegal sind

Der Markt für Balkonkraftwerke wächst rasant – auch in der Schweiz. Immer mehr Haushalte möchten mit einer kleinen Solaranlage auf Balkon, Terrasse oder im Garten ihren eigenen Strom erzeugen. Doch dabei gibt es ein grosses Problem:
Ein Grossteil der angebotenen Anlagen verstösst gegen die geltenden Schweizer Vorschriften.

Der Knackpunkt: Umschaltbare Wechselrichter

In der Schweiz gilt klar geregelt:

  • Balkonkraftwerke dürfen maximal 600 Watt Einspeiseleistung haben.
  • Nur so sind sie bewilligungsfrei und dürfen von Privatpersonen betrieben werden.

Viele Händler ignorieren diese Regelung und verkaufen Anlagen mit Mikrowechselrichtern, die sich von 600 auf 800 Watt umschalten lassen. Diese Geräte machen das gesamte System jedoch illegal – selbst dann, wenn der Kunde sie (vorerst) auf 600 Watt eingestellt lässt.

Offizielle Stellungnahme des ESTI

Um Klarheit zu schaffen, haben wir beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) direkt nachgefragt. Die Antwort ist eindeutig:

„Es sind lediglich Wechselrichter mit einer max. Nennleistung von 600 Watt als Balkonkraftwerke zulässig, die von Laien installiert werden dürfen.
Umschaltbare Wechselrichter mit höheren Leistungen sind dafür unzulässig.“

Markus Linder, Inspektor, Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

Damit ist klar: Schon die Möglichkeit zur Umstellung reicht aus, damit das Gerät nicht mehr als genehmigungsfrei gilt.

Achtung: EU- oder deutsche CE-Erklärungen sind in der Schweiz wertlos

Viele Anbieter versuchen, ihre Anlagen mit CE-Konformitätserklärungen aus der EU oder aus Deutschland als „sicher“ oder „zugelassen“ darzustellen.
Doch Fakt ist:

  • Diese Papiere sind in der Schweiz irrelevant.
  • Nur eine Schweizer Konformitätserklärung, die explizit den Schweizer Vorschriften entspricht, ist gültig und sichert den legalen Betrieb ab.

Wer also ein Balkonkraftwerk mit „EU-CE-Papieren“ kauft, hat in der Schweiz keine rechtliche Grundlage und riskiert Ärger mit Netzbetreiber, Versicherung und Behörden.

Die Folgen für Konsumenten

Wer ein Balkonkraftwerk mit einem umschaltbaren Wechselrichter kauft, trägt ein erhebliches Risiko:

  • Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall
  • Keine rechtliche Sicherheit, da der Betrieb untersagt werden kann
  • Gefahr von Fehlkäufen, die sich im Nachhinein als illegal herausstellen

100 % legale Balkonkraftwerke bei Tip-Top24

Wir von Tip-Top24 gehen bewusst einen anderen Weg:

  • Wir verkaufen ausschliesslich Mikrowechselrichter, die fest auf 600 Watt begrenzt sind.
  • Jede Anlage wird mit einer offiziellen Schweizer Konformitätserklärung ausgeliefert.
  • Damit sind unsere Kunden auf der rechtlich sicheren Seite – garantiert.

Fazit

Mehr als 90 % der aktuell in der Schweiz angebotenen Balkonkraftwerke entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
CE-Erklärungen aus der EU oder Deutschland schützen Käufer in der Schweiz nicht.
Nur Anlagen mit einer echten Schweizer Konformitätserklärung sind erlaubt und versicherungstechnisch abgesichert.

👉 Bei Tip-Top24 erhalten Sie 100 % legale Balkonkraftwerke – speziell für die Schweiz entwickelt und mit allen Nachweisen versehen.

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