⚠️ Zwielichtige Angaben bei Balkonkraftwerken

⚠️ Zwielichtige Angaben bei Balkonkraftwerken – worauf Schweizer Kunden achten sollten
Der Markt für Balkonkraftwerke boomt – insbesondere seit der gesetzlichen Freigabe von 600-Watt-Steckersolaranlagen in der Schweiz. Immer mehr Anbieter buhlen um die Gunst der Konsumenten. Doch leider wird der Markt auch zunehmend von zweifelhaften Produktangaben und fragwürdigen Versprechungen durchzogen, die für den Laien kaum zu durchschauen sind. Wir haben uns den Markt genauer angeschaut und dabei Erschreckendes festgestellt.
🚨 Bificial oder nur Schein?
Besonders auffällig ist die missbräuchliche Verwendung der Begriffe „Glas-Glas“ und „bifacial“. In vielen Angeboten wird suggeriert, dass es sich um bifaciale Glas-Glas-Module handelt – also Module, die auf Vorder- und Rückseite Strom erzeugen können. Tatsächlich steckt hinter vielen dieser Bezeichnungen jedoch lediglich ein einfaches monofaciales Glas-Folie- oder einfaches Glas-Glas-Modul – ohne bifaciale Funktion.
Für den Kunden bedeutet das: ein potenzieller Ertragsverlust von mehreren 1000 CHF über die Lebensdauer der Anlage. Während bifaciale Module durch die zusätzliche Rückseiten-Erzeugung je nach Standort bis zu 20 % mehr Leistung bringen können, bleibt dieser Vorteil bei falsch deklarierten Produkten natürlich aus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern grenzwertig irreführend.
🇨🇭 Gesetzeslage in der Schweiz wird ignoriert
Noch gravierender: Viele der angebotenen Sets – auch von bekannten Anbietern und sogar Baumärkten – entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen der Schweiz. Häufig fehlt eine vollständige Schweizer Konformitätserklärung. Eine EU-Konformität allein ist nicht ausreichend – ebenso wenig eine Konformitätserklärung, die nur für den Wechselrichter ausgestellt wurde.
Wichtig: In der Schweiz muss das Gesamtsystem (also inkl. Wechselrichter, Modul und Verkabelung) eine vollständige Konformität nach Schweizer Recht aufweisen. Andernfalls kann der lokale Stromversorger die Anlage abschalten lassen – teils sogar verbunden mit Bußgeldern.
📉 Irreführende Garantieangaben
Auch bei den Garantieversprechen ist Vorsicht geboten. Während Hersteller bei echten Qualitätsmodulen bis zu 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie bieten, werben unseriöse Händler mit ähnlichen Zahlen – jedoch ohne konkrete Herstellerangaben oder realistische Bedingungen. Besonders heikel: Oft handelt es sich dabei um Importe von No-Name-Produzenten ohne nachweisbaren Kundendienst oder Garantieleistung im Schadensfall.
🧭 Unser Tipp: Augen auf beim Solarkauf!
Wir raten allen Interessierten in der Schweiz:
- Prüfen Sie die Modulbeschreibung genau: „Glas-Glas“ bedeutet nicht automatisch bifacial. Fragen Sie gezielt nach Datenblättern und Leistungswerten der Rückseite.
- Verlangen Sie eine Schweizer Konformitätserklärung für das komplette System – nicht nur für den Wechselrichter.
- Achten Sie auf bekannte Marken und transparente Garantiebedingungen.
- Verlassen Sie sich nicht blind auf Baumarkt- oder Discounterangebote. Die Ersparnis beim Kauf kann Sie später teuer zu stehen kommen.
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